Eine Förderausschuss
darf nur eingerichtet werden, wenn alle anderen Maßnahmen der Differenzierung, der Beratung oder sonstiger Hilfen nicht zum Erfolg geführt haben:
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Der Regelfall der Beschulung ist heute für alle Kinder die allgemeine Schule in der Nähe des Wohnortes! Wünschen Eltern von sich aus eine Förderschule müssen sie dies benennen.
Ein Förderausschuss mit anschließender Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung muss nur für wenige Kinder mit Beeinträchtigungen einberufen werden.
Unten in der Grafik sehen Sie, welche Möglichkeiten der Förderung genutzt werden können und bei welchen Kindern ein Förderausschuss dann noch nötig ist, falls die präventiven und unterstützenden Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Nutzung eines Nachteilsausgleichs bietet für Kinder mit Behinderungen, die einen lernzielgleichen Unterricht zulassen, die Möglichkeit eines inhaltlichen Ausgleichs der Beeinträchtigung und macht somit einen Förderausschuss in vielen Fällen überflüssig.
Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der umfassenden und lang andauernden Beeinträchtigung der Schülerin/des Schülers davon auszugehen ist, dass ohne die Erfüllung dieses Anspruchs die Schulleistungen in dem besuchten Bildungsgang erheblich gefährdet sind.
Präventive Unterstützungssysteme:
- Fortbildungen zum individualisierten, kompetenzorientierten Unterricht
- Fachberater im SSA (z.B. Schulentwicklungsberater, BEP, kulturelle Bildung, ganztägig Lernen, ABZ…)
- Schulpsychologinnen/Schulpsychologen
- Beratung durch rBFZ (Beratung und Förderung)
- Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- Krankenkassen (z.B. apparative Hilfsmittel)
Ein Förderausschuss mit anschließender Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung muss nur für wenige Kinder mit Beeinträchtigungen einberufen werden.
Unten in der Grafik sehen Sie, welche Möglichkeiten der Förderung genutzt werden können und bei welchen Kindern ein Förderausschuss dann noch nötig ist, falls die präventiven und unterstützenden Maßnahmen nicht ausreichen.
Die Nutzung eines Nachteilsausgleichs bietet für Kinder mit Behinderungen, die einen lernzielgleichen Unterricht zulassen, die Möglichkeit eines inhaltlichen Ausgleichs der Beeinträchtigung und macht somit einen Förderausschuss in vielen Fällen überflüssig.
Ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der umfassenden und lang andauernden Beeinträchtigung der Schülerin/des Schülers davon auszugehen ist, dass ohne die Erfüllung dieses Anspruchs die Schulleistungen in dem besuchten Bildungsgang erheblich gefährdet sind.
Präventive Unterstützungssysteme:
- Fortbildungen zum individualisierten, kompetenzorientierten Unterricht
- Fachberater im SSA (z.B. Schulentwicklungsberater, BEP, kulturelle Bildung, ganztägig Lernen, ABZ…)
- Schulpsychologinnen/Schulpsychologen
- Beratung durch rBFZ (Beratung und Förderung)
- Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- Krankenkassen (z.B. apparative Hilfsmittel)