Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie bei "
Vorbeugenden Maßnahmen"
oder "
Inklusive Beschulung" Hilfe und Beratung benötigen. Diese Begriffe finden wir im Hessischen Schulgesetz und sie stellen die
Kooperationsgrundlage
für uns dar und sind mit dem
Gesamtpersonalrat
abgestimmt. Natürlich können wir auch gerne zu Fragen der Vernetzung (Ärtze, Jugendhilfe, Therapeuten, ...) oder zur Diagnostik beraten.
Die Beauftragung des BFZ soll, gemäß Auftrag durch das HKM, nach Ausschöpfung aller vorbeugenden Maßnahmen der allgemeinen Schule erfolgen. Sicher kennen Sie diese Formulierung. Konkret bedeutet dies, dass mindestens ein Förderplan vorliegen muss, der durch Sie erstellt wurde und der mit Eltern abgestimmt und erprobt wurde. Ohne diesen können unsere Lehrkräfte die Arbeit nicht beginnen.
Die
vorbeugenden Maßnahmen der allgemeinen Schule
können also unabhängig vom BFZ stattfinden. Elternarbeit, Förderplanung und individualisierte Lernangebote sind hier zu leisten. Ziehen Sie uns hinzu, entwickeln wir "vorbeugende Maßnahmen des BFZ". Diese werden in die LUSD einzufügen sein.
Entscheiden Sie sich mit den Eltern dafür, mit dem BFZ zu kooperieren, nachdem die vorbeugenden Maßnahmen der allgemeinen Schule ausgeschöpft sind, nehmen Sie bitte die Gespräche mit dem BFZ-Lehrkräften auf und füllen Sie bitte den
BFZ-Antrag
aus. Erst damit kann die Arbeit offiziell beginnen.
Oft kann bereits durch eine effiziente Förderplanung viel erreicht werden. Die Nutzung eines möglichen
Nachteilsausgleichs
ist dabei im Förderplan zu dokumentieren.
Wichtig bleibt bei der Kooperation, dass das BFZ nicht "zuständig" für Förderung ist. Diese Formulierung wird oft benutzt, die Gesamtverantwortung für eine erfolgreiche Förderung liegt aber bei der allgemeinen Schule. Man gibt also die Schülerinnen und Schüler nicht ab, sondern sucht gemeinsam Förderziele.
Diese Vorgehensweise ist notwenig. Sie wurde mit dem Schulamt und dem Gesamtpersonalrat abgestimmt.
Bevor Sie über einen "Förderausschuss" nachdenken, sollten Sie mit unseren Lehrkräften über mögliche Förderung sprechen. Die Devise "Förderung vor Feststellung" macht dies deutlich. Sehr oft können Sie mit der "Vorbeugenden Maßnahme" die gleiche Förderung bekommen und haben keinerlei Nachteile. Auch die Ressource ist unberührt. Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne dazu, wann ein Förderausschuss überhaupt notwendig ist.
Die Förderung im Klassenverband hat Vorrang! Die Wirksamkeit des peergroup-learning ist belegt, eine Aussonderung wird vermieden. Stigmatisierung wird von Schülerinnen und Schülern oft viel empfindsamer wahrgenommen, als wir denken. Dem gilt es vorbeugend zu begegnen. Dies sieht das Schulgesetz so vor und es entspricht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Oft werden wir in der Zusammenarbeit an den Punkt kommen, wo trotz intensiver Betrachtung der individuellen Lernausgangslage des Kindes noch keine Lösung erkennbar ist. Die Frage des classroommanagements, der Lerngruppe und der angemessenen Öffnung der Perspektive ist daher immer auch in unserem Auftrag enthalten.
Wir können viele Kinder nur dort abholen, wo sie stehen. Heterogenität ist daher anzuerkennen und kann nicht in Frage gestellt werden. Auch wenn wir alle den Wunsch nach einer homogenen, lernwilligen Lerngruppe haben, so ist dies doch seit jeher eher die Ausnahme.
Viele von Ihnen sind schon individualisierend und kompetenzorientiert ausgebildet. Andere haben sich dies Inhalte und Haltungen über Fortbildungen angeeignet. Für unsere Lehrkräfte ist eine andere Herangehensweise an die Beratung gar nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass der Elternwunsch zur Schulwahl in Hessen Priorität besitzt. Unsere Lehrkräfte haben den Vorsitz im "Förderausschuss" und müssen dies klar vertreten. Diese Aufgabe ist vorgegeben.
Gute Zusammenarbeit!