Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung konzentriert sich auf Schülerinnen und Schüler, die in dem Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens intensiver sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen, beispielsweise in der Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen der Affektsteuerung, der Bindungsfähigkeit, der Fähigkeit zur sozialen Eingliederung, der schulische Lern- und Arbeitsfähigkeit, dem Umgang mit angemessener Sprache und der eigenen Organisationsfähigkeit.
Der Förderschwerpunkt Lernen lässt sich nur sehr ungenau definieren, da Abweichungen im Lernen immer nur in Bezug auf eine Vergleichsgruppe festzustellen sind. Lernschwierigkeiten innerhalb einer altersentsprechenden Lerngruppe werden meist dann identifiziert, wenn die zu erwartenden Leistungen und Kompetenzen in den Unterrichtsfächern nicht in einem vorgegebenen Zeitraum sichtbar werden.
Schwierigkeiten beim Lernen können aber auch durch andere Beeinträchtigungen verursacht sein. So können beispielsweise Sprachschwierigkeiten dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht traut, am Unterrichtsgespräch teilzunehmen. Dies muss erkannt und im Unterricht mitberücksichtigt werden.
Im Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die den berufsorientierten Abschluss anstreben, aber trotz intensiver, langfristiger Förderung die Anforderungen der allgemeinen Bildungsgänge nicht erfüllen können.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund schwerer Sprachbeeinträchtigungen die Bildungsangebote der allgemeinen Schule nur mit umfänglicher sprachheilpädagogischer Unterstützung nutzen können, werden im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung unterstützt.
Sprachbeeinträchtigungen können im phonetisch-phonologischen, semantisch-lexikalischen, syntaktisch-morphologischen sowie pragmatisch-kommunikativen Bereich der Sprache vorliegen. Gleichzeitig weisen die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig Entwicklungsverzögerungen und Störungen in einem oder mehreren Wahrnehmungsbereichen sowie Beeinträchtigungen im Bereich der Aufmerksamkeit und der Gedächtnisleistungen auf.
Häufig wirken sich die Sprachbeeinträchtigungen auch auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler aus. Zudem sind der Leselernprozess und der Schriftspracherwerb bei sprachbeeinträchtigten Kindern besonders erschwert.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung unterrichtet. Beeinträchtigungen können in den Bereichen des Sozial-Emotionalen, des Kognitiven, des Kommunikativen, der Sinne und des Motorischen auftreten. Daher können die Schülerinnen und Schüler auf zusätzliche Seh- und Hörhilfen, Kommunikationshilfen, medizinisch-therapeutische Unterstützung sowie Gesundheits- und Förderpflege angewiesen sein.
Das Ziel von Unterricht und Erziehung ist die aktive kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Sie sollen selbstbestimmt soziale Bezüge mitgestalten, ein selbstständiges Leben führen und zur eigenen Existenzsicherung beitragen.
Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung stehen Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt, die aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so beeinträchtigt sind, dass sie nur mit umfänglicher sonderpädagogischer Unterstützung dem individuell möglichen Bildungsgang folgen können. Je nach Beeinträchtigung können sie gleichzeitig Ansprüche in anderen Förderschwerpunkten haben.
Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung unterrichtete Kinder und Jugendliche streben je nach Schulort den Schulabschluss der jeweiligen Schulform an.
Schülerinnen und Schüler, die blind sind oder deren Sehvermögen auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist und die daher besondere Hilfe bzw. Ausstattung benötigen, werden im Rahmen des Förderschwerpunkts Sehen unterrichtet. Es wird unterschieden zwischen den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Blinde und im Bereich Sehbehinderte. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen.
Ein Schwerpunkt des Unterrichts blinder Schülerinnen und Schüler liegt zudem in der Förderung der kompensatorischen Funktion der unbeeinträchtigten Sinne, der Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten sowie der Orientierung und Mobilität. Bei Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung wird das vorhandene Sehvermögen gefördert.
Im Förderschwerpunkt Hören werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die gehörlos, schwerhörig oder taub sind oder unter auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen leiden. Der Förderschwerpunkt schließt aber auch Schülerinnen und Schüler mit weiteren Handicaps wie z. B. kognitiven, psychischen und körperlichen Einschränkungen oder einer Hör-Seh-Beeinträchtigung ein. Je nachdem, wie stark die Hörschädigung ausgeprägt ist, kann die Hörleistung technisch mit Hörgeräten oder Cochlear Implantaten (CI) verbessert werden, zudem werden Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG) oder die Deutsche Gebärdensprache (DGS) genutzt.
Betroffene Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen. Werden sie gleichzeitig in einem weiteren lernzieldifferenten Förderschwerpunkt unterrichtet, so streben sie den berufsorientierten Abschluss (im Förderschwerpunkt Lernen) bzw. den Abschluss der Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an.
Schülerinnen und Schüler, die längerfristig in einer Klinik oder an einer ähnlichen stationären Einrichtung aufgenommen und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind, besuchen die Schule für Kranke oder erhalten häuslichen Sonderunterricht. Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen, aber auch einzeln statt und orientiert sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulform, unter Berücksichtigung der Belastbarkeit und des Gesundheitszustandes der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Das Ziel des Unterrichts besteht darin, erkrankte Schülerinnen und Schüler individuell so zu fördern, dass sie nach längerem krankheitsbedingten Fehlen dem Unterricht in ihrer Herkunftsschule wieder folgen können und den Anschluss finden.