Für Eltern

Sehr geehrte Eltern, 

Ihre Kinder sind tagsüber in der Schule und gehen dort oft ihre eigenen Wege. Oft erfahren Sie als Eltern relativ wenig aus der Schule. Kinder und Jugendliche bewältigen den schulischen Alltag zu großen Teilen selbstständig. Zensuren und Elternabende sind somit oft die einzigen Berührungspunkte für Sie als Eltern. 

Was aber, wenn es Probleme gibt? Oft erfahren Sie dies auch erst sehr spät, da Ihre Kinder in der Regel versuchen werden, auch diese Probleme alleine zu lösen. Wenn sich nun aber der Klassen- oder Fachlehrer an Sie wendet, sind Sie natürlich besorgt. Meist kann schon ein Gespräch Abhilfe schaffen und Sie können wieder aufatmen und die Probleme lassen sich lösen. 

Manchmal treten aber auch Probleme auf, wo Ihnen die Schule vorschlägt, Kontakt mit dem Beratungs- und Förderzentrum aufzunehmen. Dann lernen Sie unsere Lehrkräfte kennen. 

Manchmal reagieren Eltern mit Sorge, wenn sie vom Förderzentrum hören, weil sie damit automatisch verbinden, dass ihr Kind die Schule nicht schafft und diese verlassen muss. Keine Angst! Dies ist heute nicht mehr das Ziel von Beratung und Förderung. Vielmehr werden Eltern, Schule und BFZ gemeinsam versuchen, alle möglichen Schritte einzuleiten, dass Ihr Kind dem Unterricht wieder folgen kann. 

Im "Förderplan" beschreibt die Schule, was die nächsten Schritte sind, die zur Förderung der Kinder angedacht sind. Dies wird immer mit Ihnen besprochen und Sie werden aktiv einbezogen, da Sie ihr Kind am besten kennen. Förderplangespräche müssen mit Ihnen daher regelmäßig geführt werden. Nutzen Sie diese Chance des Austausches.

Wenn Kinder durch uns gefördert werden, nennt man dies "vorbeugende Maßnahme des BFZ", (Beratung und Förderung) was die Schule mit einem Antrag an Sie heranträgt. Zusätzlich gibt es manchmal, z.B. bei einer ärztlich attestierten Behinderung, eine "inklusive Beschulung". Dies kann die Schule aber erst umsetzen, wenn sie alle möglichen Versuche unternommen hat, selbst zu fördern.
Die "inklusive Beschulung" wird durch einen "Förderausschuss" beschlossen, dem Sie angehören und in dem Sie stimmberechtigt sind.

Falls über Ihr Kind eine "förderdiagnostische Stellungnahme" durch unsere BFZ-Lehrkräfte geschrieben werden muss, so ist das die Vorbereitung zum Förderausschuss.

Falls Sie eine Schulbegleitung (eine sogenannte "Teilhabeassistenz nach SGB") für Ihr Kind suchen, so wird dies nicht im Förderausschuss beschlossen. Hierzu muss ein Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt gestellt werden.  Dazu können die BFZ-Lehrkräfte Sie beraten.

Das Wort "Diagnostik" wird oft benutzt. Es bedeutet nichts weiter, als dass man Erkenntnisse sucht, die die Problemlage des Kindes erkennbar machen und so Förderziele und konkrete Schritte in Schule eingeleitet werden können. Auch zuhause können Sie hier mitwirken. Diagnostik kann teils auch von Ärzten oder Kliniken kommen, wo Sie mit Ihrem Kind vorstellig waren. Dies sind wertvolle Informationen, die der Schule helfen. 

Das hessische Schulgesetz beschreibt heute, anders als zu Ihrer eigenen Schulzeit, einen Punkt, der für Eltern wichtig ist: jedes Kind wird in der allgemeinen Schule wohnortnah eingeschult, dort mit seinen bekannten Mitschülern beschult und bleibt dort, solange die Eltern dies wünschen. Dies ist der Kerngedanke der Inklusion in Schule. Wünschen Eltern eine Förderschule, müssen sie aktiv werden und sich von Schule und BFZ beraten lassen. 

Die Förderung dauert manchmal viele Jahre. Lassen Sie sich nicht entmutigen und vertrauen Sie uns und der Schule. Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Viele Probleme lassen sich lösen. 

Für folgende Förderschwerpunkte gilt die beschriebene Förderung:

  • Emotionale und soziale Entwicklung

    Der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung konzentriert sich auf Schülerinnen und Schüler, die in dem Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens intensiver sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen, beispielsweise in der Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen der Affektsteuerung, der Bindungsfähigkeit, der Fähigkeit zur sozialen Eingliederung, der schulische Lern- und Arbeitsfähigkeit, dem Umgang mit angemessener Sprache und der eigenen Organisationsfähigkeit.

  • Lernen

    Der Förderschwerpunkt Lernen lässt sich nur sehr ungenau definieren, da Abweichungen im Lernen immer nur in Bezug auf eine Vergleichsgruppe festzustellen sind. Lernschwierigkeiten innerhalb einer altersentsprechenden Lerngruppe werden meist dann identifiziert, wenn die zu erwartenden Leistungen und Kompetenzen in den Unterrichtsfächern nicht in einem vorgegebenen Zeitraum sichtbar werden.


    Schwierigkeiten beim Lernen können aber auch durch andere Beeinträchtigungen verursacht sein. So können beispielsweise Sprachschwierigkeiten dazu führen, dass eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht traut, am Unterrichtsgespräch teilzunehmen. Dies muss erkannt und im Unterricht mitberücksichtigt werden.


    Im Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die den berufsorientierten Abschluss anstreben, aber trotz intensiver, langfristiger Förderung die Anforderungen der allgemeinen Bildungsgänge nicht erfüllen können.

  • Sprachheilförderung

    Schülerinnen und Schüler, die aufgrund schwerer Sprachbeeinträchtigungen die Bildungsangebote der allgemeinen Schule nur mit umfänglicher sprachheilpädagogischer Unterstützung nutzen können, werden im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung unterstützt.


    Sprachbeeinträchtigungen  können im phonetisch-phonologischen, semantisch-lexikalischen, syntaktisch-morphologischen sowie pragmatisch-kommunikativen Bereich der Sprache vorliegen. Gleichzeitig weisen die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig Entwicklungsverzögerungen und Störungen in einem oder mehreren Wahrnehmungsbereichen sowie Beeinträchtigungen im Bereich der Aufmerksamkeit und der Gedächtnisleistungen auf.


    Häufig wirken sich die Sprachbeeinträchtigungen auch auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler aus. Zudem sind der Leselernprozess und der Schriftspracherwerb bei sprachbeeinträchtigten Kindern besonders erschwert.

  • geistige Entwicklung

    Im Rahmen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler mit einer umfassenden, schweren und lang andauernden Lernbeeinträchtigung unterrichtet. Beeinträchtigungen können in den Bereichen des Sozial-Emotionalen, des Kognitiven, des Kommunikativen, der Sinne und des Motorischen auftreten. Daher können die Schülerinnen und Schüler auf zusätzliche Seh- und Hörhilfen, Kommunikationshilfen, medizinisch-therapeutische Unterstützung sowie Gesundheits- und Förderpflege angewiesen sein.


    Das Ziel von Unterricht und Erziehung ist die aktive kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Sie sollen selbstbestimmt soziale Bezüge mitgestalten, ein selbstständiges Leben führen und zur eigenen Existenzsicherung beitragen.

  • körperlich- und motorische Entwicklung

    Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung stehen Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt, die aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so beeinträchtigt sind, dass sie nur mit umfänglicher sonderpädagogischer Unterstützung dem individuell möglichen Bildungsgang folgen können. Je nach Beeinträchtigung können sie gleichzeitig Ansprüche in anderen Förderschwerpunkten haben.


    Im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung unterrichtete Kinder und Jugendliche streben je nach Schulort den Schulabschluss der jeweiligen Schulform an.

  • Sehen

    Schülerinnen und Schüler, die blind sind oder deren Sehvermögen auf ein Drittel bis ein Zwanzigstel der Norm reduziert ist und die daher besondere Hilfe bzw. Ausstattung benötigen, werden im Rahmen des Förderschwerpunkts Sehen unterrichtet. Es wird unterschieden zwischen den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Blinde und im Bereich Sehbehinderte. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen.


    Ein Schwerpunkt des Unterrichts blinder Schülerinnen und Schüler liegt zudem in der Förderung der kompensatorischen Funktion der unbeeinträchtigten Sinne, der Förderung lebenspraktischer Fertigkeiten sowie der Orientierung und Mobilität. Bei Schülerinnen und Schülern mit Sehbehinderung wird das vorhandene Sehvermögen gefördert.

  • Hören

    Im Förderschwerpunkt Hören werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die gehörlos, schwerhörig oder taub sind oder unter auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen leiden. Der Förderschwerpunkt schließt aber auch Schülerinnen und Schüler mit weiteren Handicaps wie z. B. kognitiven, psychischen und körperlichen Einschränkungen oder einer Hör-Seh-Beeinträchtigung ein. Je nachdem, wie stark die Hörschädigung ausgeprägt ist, kann die Hörleistung technisch mit Hörgeräten oder Cochlear Implantaten (CI) verbessert werden, zudem werden Lautsprachunterstützende Gebärden (LUG) oder die Deutsche Gebärdensprache (DGS) genutzt.


    Betroffene Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zielgleich unterrichtet und erhalten Abschlüsse der allgemeinen Schulen. Werden sie gleichzeitig in einem weiteren lernzieldifferenten Förderschwerpunkt unterrichtet, so streben sie den berufsorientierten Abschluss (im Förderschwerpunkt Lernen) bzw. den Abschluss der Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an.

Sonderfall "Kranke":
  • Kranke

    Schülerinnen und Schüler, die längerfristig in einer Klinik oder an einer ähnlichen stationären Einrichtung aufgenommen und daher am Besuch ihrer allgemeinen Schule gehindert sind, besuchen die Schule für Kranke oder erhalten häuslichen Sonderunterricht. Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen, aber auch einzeln statt und orientiert sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulform, unter Berücksichtigung der Belastbarkeit und des Gesundheitszustandes der betroffenen Kinder und Jugendlichen.


    Das Ziel des Unterrichts besteht darin, erkrankte Schülerinnen und Schüler individuell so zu fördern, dass sie nach längerem krankheitsbedingten Fehlen dem Unterricht in ihrer Herkunftsschule wieder folgen können und den Anschluss finden.

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