Sehr geehrte Eltern,
Ihre Kinder sind tagsüber in der Schule und gehen dort oft ihre eigenen Wege. Oft erfahren Sie als Eltern relativ wenig aus der Schule. Kinder und Jugendliche bewältigen den schulischen Alltag zu großen Teilen selbstständig. Zensuren und Elternabende sind somit oft die einzigen Berührungspunkte für Sie als Eltern.
Was aber, wenn es Probleme gibt? Oft erfahren Sie dies auch erst sehr spät, da Ihre Kinder in der Regel versuchen werden, auch diese Probleme alleine zu lösen. Wenn sich nun aber der Klassen- oder Fachlehrer an Sie wendet, sind Sie natürlich besorgt. Meist kann schon ein Gespräch Abhilfe schaffen und Sie können wieder aufatmen und die Probleme lassen sich lösen.
Manchmal treten aber auch Probleme auf, wo Ihnen die Schule vorschlägt, Kontakt mit dem Beratungs- und Förderzentrum aufzunehmen. Dann lernen Sie unsere Lehrkräfte kennen.
Manchmal reagieren Eltern mit Sorge, wenn sie vom Förderzentrum hören, weil sie damit automatisch verbinden, dass ihr Kind die Schule nicht schafft und diese verlassen muss. Keine Angst! Dies ist heute nicht mehr das Ziel von Beratung und Förderung. Vielmehr werden Eltern, Schule und BFZ gemeinsam versuchen, alle möglichen Schritte einzuleiten, dass Ihr Kind dem Unterricht wieder folgen kann.
Im "Förderplan" beschreibt die Schule, was die nächsten Schritte sind, die zur Förderung der Kinder angedacht sind. Dies wird immer mit Ihnen besprochen und Sie werden aktiv einbezogen, da Sie ihr Kind am besten kennen. Förderplangespräche müssen mit Ihnen daher regelmäßig geführt werden. Nutzen Sie diese Chance des Austausches.
Wenn Kinder durch uns gefördert werden, nennt man dies "vorbeugende Maßnahme des BFZ", (Beratung
und Förderung) was die Schule mit einem Antrag an Sie heranträgt. Zusätzlich gibt es manchmal, z.B. bei einer ärztlich attestierten Behinderung, eine "inklusive Beschulung". Dies kann die Schule aber erst umsetzen, wenn sie alle möglichen Versuche unternommen hat, selbst zu fördern.
Die "inklusive Beschulung" wird durch einen "Förderausschuss" beschlossen, dem Sie angehören und in dem Sie stimmberechtigt sind.
Falls über Ihr Kind eine "förderdiagnostische Stellungnahme"
durch unsere BFZ-Lehrkräfte geschrieben werden muss, so ist das die Vorbereitung zum Förderausschuss.
Falls Sie eine Schulbegleitung (eine sogenannte "Teilhabeassistenz nach SGB") für Ihr Kind suchen, so wird dies nicht im Förderausschuss beschlossen. Hierzu muss ein Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt gestellt werden. Dazu können die BFZ-Lehrkräfte Sie beraten.
Das Wort "Diagnostik" wird oft benutzt. Es bedeutet nichts weiter, als dass man Erkenntnisse sucht, die die Problemlage des Kindes erkennbar machen und so Förderziele und konkrete Schritte in Schule eingeleitet werden können. Auch zuhause können Sie hier mitwirken. Diagnostik kann teils auch von Ärzten oder Kliniken kommen, wo Sie mit Ihrem Kind vorstellig waren. Dies sind wertvolle Informationen, die der Schule helfen.
Das hessische Schulgesetz
beschreibt heute, anders als zu Ihrer eigenen Schulzeit, einen Punkt, der für Eltern wichtig ist: jedes Kind wird in der allgemeinen Schule wohnortnah eingeschult, dort mit seinen bekannten Mitschülern beschult und bleibt dort, solange die Eltern dies wünschen. Dies ist der Kerngedanke der Inklusion in Schule. Wünschen Eltern eine Förderschule, müssen sie aktiv werden und sich von Schule und BFZ beraten lassen.
Die Förderung dauert manchmal viele Jahre. Lassen Sie sich nicht entmutigen und vertrauen Sie uns und der Schule. Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Viele Probleme lassen sich lösen.
Für folgende Förderschwerpunkte gilt die beschriebene Förderung:
Sonderfall "Kranke":